Was ist zu tun im Sterbefall?

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Der Tod trifft uns Menschen oft völlig unvorbereitet und eine gewisse Hilflosigkeit kann sich einstellen. Wenn Sie aktuell ähnliches durchleben, ist hier ein Leitfaden für Sie:

Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, kümmern sich um die ersten Schritte die jeweiligen Institutionen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, suchen Sie sich seelischen Beistand im Familien- oder Freundeskreis. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Bestattungsinstitute online miteinander zu vergleichen und können sich für das Unternehmen entscheiden, bei welchem Sie das sicherste Gefühl haben.
Im Erstgespräch mit dem Bestattungsunternehmen können Sie in aller Ruhe über den Sterbefall sprechen, die ersten Schritte einleiten lassen und einen Gesprächstermin zur weiteren Planung vereinbaren.

Ist der Sterbefall zuhause eingetreten, ist zuallererst ein Arzt zu informieren. Sie können Ihren Hausarzt oder aber auch einen Notarzt kontaktieren.
Hat der Arzt nach einer gründlichen Untersuchung den natürlichen Tod festgestellt, wird er eine Todesbescheinigung ausstellen, welche bei der verstorbenen Person verbleibt.
Sie müssen nun nicht sofort ein Bestattungsunternehmen kontaktieren.
In Sachsen-Anhalt dürfen Verstorbenen bis zu 36 Stunden, nach Eintreten des Todes, im eigenen Heim verbleiben oder aufgebahrt werden, bis die Angehörigen durch ein Bestattungsunternehmen die Überführung veranlassen müssen. In dieser Zeit kann beispielsweise auch eine Verabschiedung im engen Familienkreis stattfinden.

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Entscheiden Sie sich in dieser Zeit für Samsara Bestattungen®, begleiten und unterstützen wir Sie gerne in allen anfallenden Angelegenheiten, stehen Ihnen stützend zur Seite und übernehmen behutsam die Überführung vom Sterbeort in die Kühlräume.

In einem folgenden Gespräch können wir in aller Ruhe alle weiteren Schritte und Wünsche besprechen.

Wir sind jederzeit gerne für Sie da: 0151-61 45 25 01

 

Wir helfen im Sterbefall

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Je nach Familienstand benötigt das Standesamt zur Ausstellung der Sterbeurkunden verschiedene Unterlagen.
Zusätzlich zum Personalausweis, sind diese in den jeweiligen Fällen:

ledig:
Geburtsurkunde

verheiratet:
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

verwitwet:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

geschieden:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Haben Sie mir diese Unterlagen eingereicht, erhalten Sie in der Regel 2-3 Werktage später die Sterbeurkunden, welche beispielsweise bei der Bank benötigt werden.

Gerne informieren wir für Sie Ihre Krankenkasse, Ihren zuständigen Rententräger, die Pensionsstelle sowie die Zahlstelle einer betrieblichen Rente.

Weiterhin kümmern wir uns um die Auszahlung eventueller Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherungen.

Jeweils benötigen wir hierfür die jeweiligen Vertrags-, bzw. Mitgliedsnummern oder im Falle einer Versicherung die originalen Policen.

Weitere Vertrags-, Konten- und Versicherungsangelegenheiten, die wir übernehmen können:

  • Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung
  • Versorgungsamt – bei Zahlung einer Versorgungsrente oder vorliegenden Schwerbehindertenausweis
  • Vormundschaft
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Gewerkschaften, Parteien etc.
  • ADAC
  • Baugenossenschaft
  • GEZ, Telekom, Handyverträge
  • Abonnements
  • Digitaler Nachlass

 

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