Unser ehrliches Mitgefühl für Ihren Verlust.
Wenn Sie in dieser schwierigen Zeit nach Orientierung suchen, finden Sie hier einige erste Schritte:
1. Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz
In diesen Einrichtungen übernehmen die Mitarbeiter die ersten notwendigen Schritte. Nutzen Sie die Gelegenheit, seelischen Beistand bei Familie und Freunden zu suchen. In einem ersten Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen können Sie in Ruhe über den Sterbefall sprechen und erste Schritte einleiten.
2. Sterbefall zuhause
Kontaktieren Sie zuerst einen Arzt – Hausarzt, Notarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt eine Todesbescheinigung aus.
In Sachsen-Anhalt dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes im eigenen Heim verbleiben. So haben Sie Zeit für eine Verabschiedung im engsten Kreis.
Wenn Sie sich für Samsara Bestattungen® entscheiden
Wir stehen Ihnen behutsam zur Seite und übernehmen auf Wunsch die Überführung vom Sterbeort in unsere Kühlräume. In einem nachfolgenden Gespräch besprechen wir in aller Ruhe alle weiteren Schritte und Wünsche.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Familienstand benötigt das Standesamt zur Ausstellung der Sterbeurkunden verschiedene Unterlagen. Zusätzlich zum Personalausweis:
Ledig
- Geburtsurkunde
Verheiratet
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
Verwitwet
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Geschieden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Sie erhalten die Sterbeurkunden in der Regel 1–3 Wochen nach Einreichen der Unterlagen.
Unser Abmeldeservice
Wir informieren für Sie Ihre Krankenkasse, den Rententräger, die Pensionsstelle sowie die Zahlstelle einer betrieblichen Rente. Weiterhin kümmern wir uns um die Auszahlung eventueller Sterbe- oder Lebensversicherungen.
Weitere Angelegenheiten, die wir übernehmen können:
- Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- & Unfallversicherung
- Versorgungsamt (Versorgungsrente / Schwerbehindertenausweis)
- Mitgliedschaften (Vereine, Gewerkschaften, Parteien)
- ADAC, Baugenossenschaft
- GEZ, Telekom, Handyverträge
- Abonnements
- Digitaler Nachlass
- Vormundschaft
Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Rein rechtlich lautet die Antwort in Deutschland aktuell nein – Deutschland ist eines der wenigen Länder mit Bestattungspflicht für Urnen. In der Praxis nehmen jedoch immer mehr Menschen die Urne mit nach Hause.
Möglich ist dies über den Erwerb einer Schweizer Naturgrabstelle. Da in der Schweiz keine Bestattungspflicht gilt, kann die Urne dort aufbewahrt werden.
Wir sind der Überzeugung, dass über die Asche eines geliebten Menschen die Familie zu entscheiden hat – und beraten Sie gerne umfassend dazu.
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